Fahrlehrerausbildung

Die Ausbildung der Klasse BE ist die Grundqualifikation.

Die Ausbildung der Klasse BE ist die Grundqualifikation.

Diese Ausbildung gliedert sich in 2 Ausbildungsphasen:

In der ersten Ausbildungsphase besuchen die AnwärterInnen einen 5-monatigen Kurs in unserer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte (Verkehrsinstitut Bielefeld).

Während des Kurses, im 3. Monat der Ausbildung, wird die erste Teilprüfung - die fahrpraktische Prüfung - abbelegt.

Das Bestehen dieser Prüfung (2 Wiederholmöglichkeiten) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachkundeprüfung (schriftlich/mündlich) nach Beendigung der 1. Ausbildungsphase.

Nach bestandener Fachkundeprüfung erhalten der AnwärterInnen eine auf 2 Jahre befristete Fahrlehrerlaubnis BE und absolvieren nun in unserer Ausbildungsfahrschule die 2. Ausbildungsphase von 4 1/2 Monaten. Hier hospitieren sie bei der Ausbildung, bilden unter Anleitung aus und unterrichten dann überwiegend selbstständig Fahrschüler in Theorie und Praxis und stellen sie zur Prüfung vor.

Die Arbeitszeit beträgt mindestens 20 aber maximal 40 Stunden in der Woche.

Im 3. Ausbildungsmonat und nach Ende der 2. Ausbildungsphase findet jeweils ein Seminar (je eine Woche) in der Ausbildungsstätte statt.

Nach Ausbildungsende werden die letzten Prüfungsteile - die theoretische und praktische Lehrprobe abgelegt.

Diese Prüfungsteile werden mit Fahrschülern, die die BewerberInnen selbst ausgebildet haben, durchgeführt.

Nach bestandener Prüfung wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis BE erteilt.

FahrlehrerInnen mit unbefristeter Fahrlehrlaubnis BE können erweitern auf:

Ausbildung Dauer
Klasse A 1 Monat
Klasse CE 2 Monat
Klasse DE 2 Monat
Klasse DE (Vorbesitz CE) 1 Monat

Diese Ausbildungen werden mit nur einer Fachkundeprüfung (schriftlich/mündlich) und einer Fahrprüfung abgeschlossen.