Behindertenfahrschule
Wir haben jahrelange Erfahrung in der Fahrausbildung, speziell mit behinderten Menschen.
Vor jeder Ausbildung erfolgt in unserer Behindertenfahrschule eine persönliche Beratung.
Wir organisieren alle erforderlichen Termine und unterstützen Sie bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung.
Wir informieren Sie über eine eventuelle Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme durch die zuständigen Kosten- bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung oder Schwerbehindertengesetz.
Die zuständige Behörde prüft Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und kann je nach Art und Ausmaß Ihrer Behinderung folgende Gutachten verlangen:
Unser Spezialfahrzeug für die Behindertenausbildung hat folgende Sonderausstattungen: