Hier die Voraussetzungen
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Das begleitete Fahren ab 17 ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE zulässig.
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Bis zum 18. Geburtstag dürfen die junge Fahrerin oder der junge Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
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Die begleitende Person muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden.
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Die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein.
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Die begleitende Person muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder auch der Klasse 3 besitzen.
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Die begleitende Person darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen (zum Zeitpunkt des Erteilungsverfahrens).
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Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.
Informationen zum begleiteten Fahren mit 17