Klasse DE

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Mindestalter: 24 Jahre

Einschlussklasse: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

Vorbesitz: Klasse D

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Ausbildung:

Theorie:

  • keine theoretische Ausbildung

Praxis:

  • Keine praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klassen C1E oder CE.

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.

Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.

Bei Vorbesitz von D auf DE:

  • Grundausbildung: 4 Fahrstunden
  • Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 1 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunden

Prüfung:

Theorie:

  • keine theoretische Prüfung

Praxis:

  • Keine praktische Prüfung bei Vorbesitz der Klassen C1E oder CE.
  • Prüfungszeit: 80 Minuten
  • Verbinden und Trennen
  • Abfahrtkontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

  • Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“

20 Jahre (Linienverkehr über 50 km)

18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

  • Grundqualifikationsprüfung

21 Jahre

  • Beschleunigte Grundqualifikation

23 Jahre (Linienverkehr über 50 km)

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

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