Mindestalter: 24 Jahre
Einschlussklasse: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Vorbesitz: Klasse D
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Ausbildung:
Theorie:
-
keine theoretische Ausbildung
Praxis:
-
Keine praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klassen C1E oder CE.
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.
Bei Vorbesitz von D auf DE:
-
Grundausbildung: 4 Fahrstunden
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Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
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Autobahnfahrten: 1 Fahrstunden
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Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunden
Prüfung:
Theorie:
-
keine theoretische Prüfung
Praxis:
-
Keine praktische Prüfung bei Vorbesitz der Klassen C1E oder CE.
-
Prüfungszeit: 80 Minuten
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Verbinden und Trennen
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Abfahrtkontrolle
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Grundfahraufgaben
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Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
Für die Antragstellung wird benötigt:
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Biometrisches Lichtbild
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Gültiger Personalausweis/Reisepass
Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
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Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
20 Jahre (Linienverkehr über 50 km)
18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)
-
Grundqualifikationsprüfung
21 Jahre
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Beschleunigte Grundqualifikation
23 Jahre (Linienverkehr über 50 km)
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)