Mindestalter: 18 Jahre, BF 17 (begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
Einschlussklasse: Klasse AM und L
Vorbesitz: Keine
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und umgebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Beispiele für Fahrzeugkombinationen der Klasse B
Zulässige Gesamtmasse: Auto 3500 kg, Anhänger 750 kg
Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist und dieser Anhänger auch dann mitgeführt werden darf, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs bereits 3500 kg beträgt.
Zulässige Gesamtmasse: Auto 1820 kg, Anhänger 1400 kg
Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Zuges mit 3220 kg innerhalb der zulässigen 3500 kg für eine Fahrzeugkombination der Klasse B bleibt.
Ausbildung
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden bei Ersterwerb
Grundstoff: 6 Doppelstunden bei Erweiterung
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden
Prüfung
Theorie:
Prüfung am PC
30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung – max. 6 Fehlerpunkte
Praxis:
Prüfungszeit: 55 Minuten
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
Grundfahraufgaben
Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
Für die Antragstellung wird benötigt:
Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
Biometrisches Lichtbild
Sehtest
Gültiger Personalausweis/Reisepass
Wissenswertes
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und T unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Inhaber der Altklasse 3 erhalten bei Umtausch ihrer Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein die Klassen: B, BE, C1 und C1E Auf besonderen Antrag erhalten Sie auch Klasse CE 79** und Klasse T (für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen). Wurde die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben, wird auch Klasse A1 erteilt.
*Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis max. 7,5 t z.G. - auch mit Anhänger – unter Ausnutzung aller zulassungsrechtlichen Möglichkeiten, bis zu einem Zuggewicht von 18,5 t z.G. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre der Gesundheitsnachweis erforderlich. Wird der Nachweis nicht erbracht, verfällt die Berechtigung zu CE 79**.