Mindestalter: 18 Jahre, BF 17 (begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
Einschlussklasse: Keine
Vorbesitz: Klasse B
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Ausbildung:
Theorie:
keine theoretische Ausbildung
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 1 Fahrstunde
Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunde
Prüfung:
Theorie:
keine theoretische Prüfung
Praxis:
Prüfungszeit: 55 Minuten
Fahrtechnische Vorbereitung
Trennen oder Verbinden des Zuges
Grundfahraufgaben
Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
Für die Antragstellung wird benötigt:
Biometrisches Lichtbild
Sehtest
Gültiger Personalausweis/Reisepass
Wissenswertes
Die Fahrerlaubnisklasse BE berechtigt seit dem 19.01.2013 nur noch zum Fahren von Zügen bis 7000 kg.