Klasse C1E

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Mindestalter: 18 Jahre

Einschlussklasse: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist

Vorbesitz: Klasse C1

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.

Ausbildung:

Theorie:

  • keine theoretische Ausbildung

Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.

Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.

Bei Vorbesitz von C1 auf C1E

  • Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 1 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunden

Gemeinsame Ausbildung von C1 und C1E

  • Überlandfahrten: 4 Fahrstunden (Solo: 1 Fahrstunde, Zug: 3 Fahrstunden)
  • Autobahnfahrten: 2 Fahrstunden (Solo: 1 Fahrstunde, Zug 1 Fahrstunde)
  • Beleuchtungsfahrten: 2 Fahrstunden (Solo: 0 Fahrstunde, Zug 2 Fahrstunden)

Prüfung:

Theorie:

  • keine theoretische Prüfung

Praxis:

  • Prüfungszeit: 85 Minuten
  • Verbinden und Trennen
  • Abfahrtkontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz

  • Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“

18 Jahre

  • Grundqualifikationsprüfung

18 Jahre

  • Beschleunigte Grundqualifikation

18 Jahre

Wissenswertes

  • Bei der Fahrerlaubnisklasse C1E gibt es seit dem 19.01.2013 keine Neuerungen.

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