Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h (Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit), 18 Jahre bis 60 km/h (Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
Einschlussklassen: Klasse AM, L
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Ausbildung:
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden bei Ersterwerb
Grundstoff: 6 Doppelstunden bei Erweiterung
Zusatzstoff: 6 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung:
Theorie:
Prüfung am PC
30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung – max. 6 Fehlerpunkte
Praxis:
Prüfungszeit: 70 Minuten
Abfahrtkontrolle
Trennen oder Verbinden des Zuges
Fahren inner- und außerorts
Für die Antragstellung wird benötigt:
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sehtest
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Personalausweis/Reisepass
Wissenswertes
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und T unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Inhaber der Altklasse 3 (vor dem 01.01.1999) erhalten bei Umtausch ihrer Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein auf besonderen Antrag auch die Klasse T (für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen).