Klasse T

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Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h (Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit), 18 Jahre bis 60 km/h (Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)

Einschlussklassen: Klasse AM, L

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
  • selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Ausbildung:

Theorie:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden bei Ersterwerb
  • Grundstoff: 6 Doppelstunden bei Erweiterung
  • Zusatzstoff: 6 Doppelstunden

Praxis:

  • Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
  • Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.
  • Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfung:

Theorie:

  • Prüfung am PC
  • 30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
  • 20 Fragen bei Erweiterung – max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

  • Prüfungszeit: 70 Minuten
  • Abfahrtkontrolle
  • Trennen oder Verbinden des Zuges
  • Fahren inner- und außerorts

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest
  • Biometrisches Lichtbild
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Wissenswertes

  • Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und T unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
  • Inhaber der Altklasse 3 (vor dem 01.01.1999) erhalten bei Umtausch ihrer Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein auf besonderen Antrag auch die Klasse T (für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen).

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